Schaden durch Schlagloch auf Hauptverkehrsstraße
Eine Gemeinde haftet auch dann für die Beschädigung eines Pkws beim Durchfahren eines 20 cm tiefen Schlaglochs auf einer stark befahrenen, seit Jahren erhebliche Straßenschäden aufweisenden Durchgangsstraße einer Großstadt, wenn für den betroffenen Straßenabschnitt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h bestand und (allerdings nicht unmittelbar an der Unfallstelle) Schilder mit dem Hinweis "Schlechte Wegstrecke" bzw. "Straßenschäden" aufgestellt waren.
Urteil des OLG Celle vom 08.02.2007
8 U 199/06
Pressemitteilung des OLG Celle