Ein Bußgeld ist auch bei nicht ordnungsgemäßem Anlegen des Sicherheitsgurtes gerechtfertigt. Dementsprechend bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die gegen einen Autofahrer verhängte Geldbuße, der den Schultergurt nicht, wie vorgeschrieben über der Schulter, sondern unter dem linken Arm über die Brust gelegt und dann eingeklinkt hatte.
Beschluss des OLG Hamm vom 29.10.2007 - 2 Ss OWi 695/07
| Verwandt: Aktuelle Bußgelder und Bepunktung |
|
|