Grundlagen der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält die Regeln (Verhalten, Verkehrszeichen usw.) für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr. Diese Rechtsverordnung wird häufig an die Veränderungen im Straßenverkehr angepasst. Beispiele: "Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t ... dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen" (§ 18 Abs. 11 StVO). Oder die Vorschriften für Rollschuhfahrer und Inline-Skater (§ 24 StVO und § 31 StVO) oder für "Segways" (Segway Personal Transporter) gemäß § 7 Abs. 1 MobHV, der Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr.

Die StVO soll die Sicherheit und die Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs gewährleisten. Viele Vorschriften der StVO lasen sich vergleichsweise einfach lesen und nachvollziehen. Auch die Auflistung der Ordnungswidrigkeiten im § 49 StVO lässt sich gut nachvollziehen. Die meisten Autofahrer und Verkehrsteilnehmer werden aber vorwiegend gleich auf die bei Finanztip.de mit Deeplinks versehene Liste zur Punktbewertung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zugreifen. Es handelt sich dabei rechtlich um die Anlage 13 der FeV zu § 40 FeV. Bei einem rücksichtslos begangenem Verkehrsverstoß oder einem grob verkehrswidrigem Verhalten kann, wenn dabei ein anderer gefährdet worden ist, das Vergehen auch nach § 315c StGB als Straftat geahndet werden.

Das Inhaltsverzeichnis der StVO ist die Startseite zum Nachschlagen. Die Verkehrszeichen sind aus der StVO herausgenommen worden und werden jetzt anschaulich mit Erläuterungen in 4 Anlagen zur StVO dargestellt. Hier die Deeplinks: Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen und Verkehrseinrichtungen.

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Mittlerweile gibt es ernste Bemühungen und auch schon erste Erfolge beim Abbau des Schilderwaldes. Bei der Änderung der StVO zum 01.09.2009 sind schon eine Handvoll Verkehrsschilder abgeschafft worden und es wird die Anordnung von Verkehrszeichen in anderer Form wie zum Beispiel als Fahrbahnmarkierung geprüft. Mehr Informationen zu der geänderten StVO finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Die vielen Änderungen in der StVO, die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie "wenn die Verkehrslage es erfordert" usw. und vor allem die vielen unterschiedlichsten Vorgänge im Straßenverkehr sorgen für eine sehr umfangreiche Rechtsprechung zum Straßenverkehrsrecht. Allein die überschaubare Rubrik "Auto & Verkehr" bei Finanztip.de enthält über 1000 Artikel zum Verkehrsrecht.

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