Geldstrafen werden also grundsätzlich in Tagessätzen verhängt, dabei muss das Gericht mindestens 5 und darf höchstens 360 volle Tagessätze verhängen. Etwas anderes gilt, wenn Sie mehrere Dinge nacheinander angestellt haben und das Gericht eine Gesamtstrafe bildet. Dann liegt die Höchstgrenze bei 720 Tagessätzen.
Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich nach Ihrem Nettoeinkommen, wobei allerdings eine hohe Anzahl an Tagessätzen (das sind mehr als 90) auch zu einer Senkung des Tagessatzes Anlass geben kann, weil sonst die finanzielle Belastung durch die Strafe überhand nehmen könnte. Ferner können auch Ihre übrigen persönlichen Verhältnisse bei der Bemessung eine Rolle spielen.
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