Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Teilkaskoversicherung: Unfall nach Ausweichmanöver vor Reh

Weicht ein teilkaskoversicherter Autofahrer mit seinem Pkw einem plötzlich auftauchenden Reh aus und kommt er beim Gegenlenken von der Fahrbahn ab, so kann der Ersatz des Unfallschadens nicht mit der Begründung versagt werden, der Fahrer habe nicht planvoll gehandelt, sondern lediglich reflexhaft, d. h. unwillkürlich-automatisch, reagiert.

Die Versicherung muss demzufolge für den Unfallschaden aufkommen, wenn der Fahrer das Ausweichmanöver den Umständen nach für geboten halten durfte. Dass der beabsichtigte Erfolg der Rettungsmaßnahme letztlich nicht eingetreten ist, spielt hierbei keine Rolle.

Urteil des OLG Oldenburg vom 22.09.2004
3 U 80/04
MDR 2005, 34
OLGR Oldenburg 2004, 580

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps