Führerscheinentzug wegen Alkoholmissbrauchs
Wer sich beispielsweise wegen übermäßigen Alkoholkonsums als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, kann seinen Führerschein verlieren. Dabei muss der Autofahrer nicht einmal im Straßenverkehr auffallen. Auch wenn außerhalb des Straßenverkehrs ein Alkoholkonsum von 3,01 Promille aktenkundig wird, kann die Verkehrsbehörde die Beibringung eines Medizinisch Psychiatrischen Gutachtens (MPU) verlangen. Eine derart hohe Alkoholmenge lässt auf eine außergewöhnliche Alkoholgewöhnung und/oder eine starke Alkoholabhängigkeit schließen.
Beschluss des VG Neustadt vom 17.01.2005
4 L 2998/04
Pressemitteilung des VG Neustadt