Fahrverbot für Fahrradfahrer

Fällt ein Radfahrer mit einer erheblichen Alkoholisierung im Straßenverkehr auf, kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht nur die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) hinsichtlich der Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch zur Eignung, ein Fahrrad oder sonstiges Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, verlangen. Hält der Gutachter den alkoholauffälligen Verkehrsteilnehmer hierzu nicht geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde auch ein Verbot zum Führen von Fahrrädern aussprechen.

Beschluss des VG Neustadt a. d. W. vom 16.03.2005
3 L 372/05
NJW Heft 25/2005, Seite XVI

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