Trunkenheitsfahrt: kein Führen eines Kfz bei minimaler Fortbewegung

Ein Autofahrer, der vergeblich versucht, seinen im Waldboden festgefahrenen Wagen freizubekommen, führt bei nur geringfügiger Fortbewegung kein Kraftfahrzeug im Sinne des Gesetzes. Eine Verurteilung wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss kommt somit in diesem Fall nicht in Betracht.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 20.12.2005
2 Ss (OWi) 266 B/05
DAR 2006, 219

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