Kein Fahrverbot trotz Rotlichtfahrt mit 0,7 Promille
Auch wer mit weniger als 0,8 Promille ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, kann mit einem Fahrverbot bestraft werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass bei dem Fahrer deutliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Allein das Überfahren einer roten Ampel war für das Landgericht Berlin jedoch kein ausreichender Grund, gegen den mit 0,7 Promille alkoholisierten Fahrer ein Fahrverbot zu verhängen.
Urteil des LG Berlin vom 10.08.2005
536 Qs 166/05
Pressemitteilung des LG Berlin