Überholen auf Standspur

Wer auf dem Standstreifen überholt, muss bei einem Unfall mit erhöhter Haftung rechnen. Bei einem Stau hatte im Urteilsfall ein Autofahrer auf der Standspur überholt. Als der Autofahrer kurz vor einer Ausfahrt wieder auf die normale Fahrspur einfädeln wollte, konnte ein Lkw nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf das Auto auf.

Das Landgericht Gießen (Az. 1 S 529/99) verurteilte den Autofahrer, den Schaden zu übernehmen. In dem Urteil wurde ihm eine grob verkehrswidrige und leichtsinnige Fahrweise vorgeworfen. Durch seinen Überholvorgang habe er den Unfall eigentlich erst möglich gemacht und beim Wiedereinfädeln in hohem Maße den Verkehr gefährdet. Allen Verkehrsteilnehmern kann nur geraten werden, den Standstreifen ausschließlich mit ausdrücklicher polizeilicher Weisung zu benutzen.

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