Haftungsverteilung bei Unfall an Tankstellenausfahrt
Fährt ein Pkw-Fahrer nach links aus einer Tankstellenausfahrt auf die Straße, wobei er eine Lücke in der auf der rechten Fahrbahn stehenden Fahrzeugschlange nutzt, und kollidiert er dabei mit einem anderen Pkw, der die Fahrzeugschlange unter Nutzung der Gegenfahrbahn überholt und für den die Tankstellenausfahrt erkennbar ist, rechtfertigt dies eine Schadensverteilung von 40 zu 60 Prozent zulasten des Überholenden.
Urteil des OLG Frankfurt vom 25.11.2005
24 U 138/05
OLGR Frankfurt 2006, 335