Vom Alleinverschulden des Ausfahrenden ist selbst dann auszugehen, wenn er entsprechend seiner Darstellung ca. 2 bis 3 Minuten in der Position gestanden hat, in der es zu dem Unfall gekommen ist, um einen Beifahrer zusteigen zu lassen. Der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück auf eine öffentliche Straße ist nämlich erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat.
Urteil des OLG Köln vom 19.07.2005
4 U 35/04
OLGR Köln 2006, 7
DAR 2006, 27
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