Hinweis: Bei Unfällen mit stehendem Verkehr kann auch Kinder unter 10 Jahren bei einem schuldhaften Verhalten eine persönliche Haftung für den entstandenen Schaden treffen. Hier hatte der Geschädigte jedoch alleine die Eltern des Jungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Urteil des AG Coburg vom 26.06.2008
11 C 1760/07
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