Verschuldensvermutung bei Linksabbiegerunfall

Kann nach einem Unfall zwischen einem links abbiegenden und einem geradeaus entgegenkommenden Fahrzeug der links abbiegende Autofahrer seine Behauptung, der geradeaus Fahrende sei aus Unaufmerksamkeit gegen sein noch im Kreuzungsbereich stehendes Fahrzeug gefahren, nicht beweisen, spricht die bei derartigen typischen Unfallsituationen geltende Vermutung (sog. Beweis des ersten Anscheins) für ein Alleinverschulden des Linksabbiegers.

Urteil des BGH vom 13.02.2007
VI ZR 58/06
NJW Heft 18/2007, Seite X

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