Kollision zwischen Linksabbieger und zu weit links fahrendem Motorrad

Auf einer überbreiten, ohne Fahrbahnmarkierung zweispurig zu befahrenden Landstraße kam es zu einem Frontalzusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Der Autofahrer scherte aus einer Fahrzeugkolonne aus, um nach links abzubiegen. Dabei übersah er den entgegenkommenden Motorradfahrer, der wiederum auf der aus seiner Sicht linken Hälfte der Straße fuhr, um die schlechte Plattenfahrbahn auf der rechten Seite nicht nutzen zu müssen. Dies war wegen der Breite der Straße durchaus möglich, ohne die entgegenkommenden Fahrzeuge zu gefährden.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Motorradfahrer zwar gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hatte. Den links abbiegenden Autofahrer traf jedoch das überwiegende Verschulden, da er nicht auf den bevorrechtigten entgegenkommenden Verkehr geachtet hatte. Im Ergebnis musste sich der Motorradfahrer lediglich ein Mitverschulden von 25 Prozent anrechnen lassen.

Urteil des LG Dresden vom 12.01.2006
9 O 2879/05
DAR 2006, 214

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