Das Oberlandesgericht Düsseldorf verneinte jedoch ein Mitverschulden im Fall eines 10-jährigen Jungen, der mit seinem BMX-Rad auf einem privaten Garagenhof von einem Pkw erfasst wurde. Kinder dieses Alters können zumindest außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums die Gefährlichkeit des Nichttragens eines Schutzhelmes nicht ohne weiteres erkennen.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.08.2006
1 U 9/06
NJW-Spezial 2006, 500
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