Viele Radwege an der Straße sind kaum befahrbar und mit Schlaglöchern überseht. Da nutzt mancher Radfahrer lieber die Straße als den Radweg. Wer als Radfahrer auf der Straße fährt, obwohl parallel dazu ein Radfahrerweg verläuft, sollte jedoch das Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 28.10.2011 - 24 U 34/11 kennen. Danach haftet ein Radfahrer bei einem Unfall nach Verlassen des Radweges mit. Nach Ansicht der Richter am Oberlandesgericht müssen Radfahrer einen eigens ausgeschilderten Radweg auch benutzen. Wer trotzdem auf der Straße fahre, tue dies letztlich auf eigenes Risiko.
So hat das OLG Frankfurt am Mai der Schadensersatzklage eines Radfahrers nur zur Hälfte entsprochen. Der Radfahrer fuhr mit seinem Rennrad statt auf dem parallel verlaufenden Radweg auf einer Straße und rutschte mit dem Fahrrad auf einer Ölspur aus. In seiner Klage verlangte er von dem Autofahrer, dessen Wagen die Ölspur verursacht hatte, vollen Schadenersatz. Die Richter am OLG sagten jedoch, dass der Fahrradfahrer den Unfall mit verschuldet habe, weil er nicht den Radweg benutzt hat. Hätte er den Radfahrerweg genutzt, wäre es nie zu dem Unfall gekommen.
Wer einen schlecht befahrbaren Radweg nutzt, muss eben vorsichtig fahren. So verneinte das Landgericht Rostock im Urteil vom 25.08.2004 - 4 O 139/04 einen Schadensersatzanspruch eines Radfahrers, der einen mit Schlaglöchern übersäten Radweg befuhr und nach 200 Metern "Slalomfahrt" um die Schlaglöcher herum auf abschüssiger Strecke stürzte. [Mehr hierzu im Artikel Kein Schadensersatz bei Nutzung eines schadhaften Radweges].
|
|