Schadensteilung bei Fehlverhalten des Vorfahrtsberechtigten
Biegt ein wartepflichtiges Kfz im Kurvenbereich nach rechts in eine Vorfahrtsstraße ein und kollidiert dort mit einem von rechts entgegenkommendem Kfz, dessen Fahrer die enge (aus seiner Sicht) Linkskurve schneidet, ist von einem gleich hohen Verschulden der Unfallbeteiligten auszugehen.
Urteil des KG Berlin vom 06.10.2005
12 U 104/04
DAR 2006, 151