Unfallschäden
Nach Unfällen sollten Sie unbedingt immer fragen. Der Wert eines Fahrzeugs wird entscheidend dadurch mitbestimmt, ob der Wagen schon einmal einen Unfall hatte oder nicht. Sie selbst müssen, wenn Sie den Wagen wieder verkaufen, Ihrem Käufer ja auch Auskunft darüber geben, ob der Wagen Unfälle erlitten hat oder nicht.
Ist dem Verkäufer ein früherer Unfall bekannt, dann muss er Ihnen das eigentlich ungefragt mitteilen. Tut er das nicht, macht er sich einer arglistigen Täuschung schuldig. Da jedoch die Täuschungsabsicht im einzelnen schwer zu beweisen ist, sollten Sie sich jedenfalls die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zusichern bzw. sich über evtl. Unfälle im einzelnen aufklären lassen, wobei Ihnen der Verkäufer auch angeben soll, wo am Fahrzeug der Unfallschaden eingetreten ist.
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