Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Streit um Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden

Bei einem unfallbedingten Totalschaden muss der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung nur den von einem Gutachter geschätzten Wiederbeschaffungswert abzüglich des erzielbaren Restwertes ersetzen. Weist die Versicherung, z. B. durch Benennung eines Unfallwagenaufkäufers, einen höheren Restwert nach, vermindert sich der Schadensanspruch des Geschädigten entsprechend.

Der Geschädigte kann den höheren Restwert nur durch den Nachweis abwenden, dass er nur einen geringeren Kaufpreis erzielt hat. Hierzu bedarf es der Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrages oder einer entsprechenden Bestätigung des Erwerbers. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, verbleibt es bei den von der Haftpflichtversicherung angesetzten Werten.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.01.2007 - I-1 U 102/06

Verwandt: Ratgeber Entschädigung wegen Nutzungsausfall
Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps