Unfall: höhere Unkostenpauschale
Durch die so genannte Unkostenpauschale ersetzt die Haftpflichtversicherung dem Unfallgeschädigten dessen unfallbedingte Unkosten (z. B. für Taxi, Telefon, Porto etc.), ohne dass die Unkosten im Einzelnen nachgewiesen werden müssen. Dem Geschädigten steht es selbstverständlich frei, höhere Unkosten durch Vorlage entsprechender Belege nachzuweisen.
Die Gerichte billigen Unfallgeschädigten zunehmend eine Unkostenpauschale in Höhe von 25 Euro zu. Üblich waren bisher 20 Euro.
Urteil des OLG Celle vom 09.09.2004
14 U 32/04
ZAP EN-Nr. 781/2004