Keine Verletzung durch Vollbremsung

Das Landgericht Würzburg schloss aus, dass der Beifahrer eines Pkws durch eine Vollbremsung ein HWS-Schleudertrauma erleiden kann. Hierzu sind die Verzögerungswerte viel zu gering. Auch eine durch den Beinaheunfall hervorgerufene Psychose nahm das Gericht dem Beifahrer angesichts des Bagatellereignisses nicht ab.

Urteil des LG Würzburg vom 13.07.2007
52 S 667/06
NJW-Spezial 2008, 75

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