Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer im verkehrsberuhigten Bereich
In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Radfahrer nicht schneller als ca. 5 km/h fahren.
Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2000
9 U 112/00
OLG Report Hamm 2001, 87