Strafbare Manipulation an Parkschein

Die Veränderung des ausgedruckten Parkzeitendes eines Parkscheins erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung.

Beschluss des OLG Köln vom 10.08.2001

Ss 264/01

DAR 2001, 520

NZV 2001, 481

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