Neuwagenkauf, Kaufpreisminderung

Kaufpreisminderung wegen fehlender Neuwageneigenschaft

Der Käufer eines Neuwagens kann den Kaufpreis mindern, wenn das Fahrzeug bei der Übergabe bereits eine nicht unerhebliche Fahrleistung aufweist, die darauf schließen lässt, dass das Fahrzeug schon zu Verkehrszwecken benutzt wurde. Ist der Händler nicht in der Lage, einen Kilometerstand von 103 km nachvollziehbar mit Überführungs- oder Testfahrten im Rahmen einer noch zum Herstellungsprozess gehörenden Qualitätskontrolle zu begründen, rechtfertigt dies bei einem Fahrzeugwert von ca. 80.000 DM eine Minderung von 1.500 DM.

Urteil des LG Berlin vom 08.05.2001

23 S 2/01

DAR 2002, 35

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