| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines gewerblichen Autovermieters, nach der die gesondert vereinbarte Haftungsreduzierung für einen Unfallschaden dann nicht eintritt, wenn der Mieter das Fahrzeug einem Dritten überlässt, der weder Familienmitglied noch Firmenmitarbeiter ist und auch nicht gesondert in dem Mietvertrag als Fahrer aufgeführt ist, ist unwirksam.
Das Landgericht Paderborn stützte sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein gewerblicher Autovermieter, der dem Mieter gegen Entgelt bei Unfallschäden ähnlich wie bei einer Kaskoversicherung eine Haftungsfreistellung anbietet, gehalten ist, diese Haftungsfreistellung auch entsprechend den üblichen Versicherungsbedingungen bei Kaskoschäden auszurichten. Danach besteht in der Regel kein sachlicher Grund, den Mieter schlechter zu stellen als bei einer gewöhnlichen Kaskoversicherung, bei der auch Schäden, die durch andere Fahrer als die oben genannten Personen verursacht werden, gedeckt sind.
Urteil des LG Paderborn vom 20.09.2001 - 1 S 106/01, NJW-RR 2002, 27
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