Registereintrag wegen Beleidigung im Straßenverkehr
Im Verkehrszentralregister werden Daten über rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte gespeichert, soweit der Täter wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat bestraft wurde. (z. B. bei einem Banküberfall benutzt der Täter ein Auto).
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein derartiger Zusammenhang vorliegt, wenn ein Lkw-Fahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer, der seiner Ansicht nach zu langsam fährt, mehrmals den Vogel zeigt. In einem solchen Fall ist neben einer Geldstrafe (hier 10 Tagessätze zu je 60 DM) die Eintragung ins Verkehrszentralregister gerechtfertigt.
Beschluss des OLG Zweibrücken vom 13.08.2001
1 VAs 4/01
DAR 2002, 40
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