Führerscheinentzug, Trunkenheit, Fahrlehrer

Betrunkener Fahrlehrer

Auch ein während der Übungsstunde eines Fahrschülers mitfahrender Fahrlehrer kann sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar machen. Dies entschied das Amtsgericht Cottbus im Fall eines Fahrlehrers, der während einer Überlandfahrt des Schülers einen Blutalkoholwert von 1,1 Promille aufwies. Der Amtsrichter vertrat die Auffassung, dass auch der Fahrlehrer als Fahrzeugführer anzusehen ist, da er über die Zusatzeinrichtungen des Wagens (rechtsseitige Pedale) in erheblichem Maße auf das Führen des Fahrzeuges einwirken kann.

Urteil des AG Cottbus vom 27.11.2001

73 Ds 1621 Js 16426/01

NJW Heft 8/2002, Seite XII

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