Strafzumessung - Verhalten nach der Tat

Besonders lobenswert finden es die Richter, wenn sich jemand nach seiner Tat bemüht, den Schaden wieder gutzumachen bzw. einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Sie machen also Pluspunkte, wenn Sie im Zeitpunkt der Hauptverhandlung den durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schaden des Gegners bereits ersetzt haben (bzw. dafür gesorgt haben, dass die Versicherung gezahlt hat), wenn Sie sich beim Gegner entschuldigt haben, wenn Sie evtl. Verletzte im Krankenhaus besucht haben und dergleichen mehr. Allerdings dürfen Sie auch hier Ihre Hilfsbereitschaft nicht so weit treiben, dass Sie bei den Verletzten (die ja jede Menge Ressentiments gegen Sie haben) eine Abwehrhaltung erzeugen. Seien Sie also hilfsbereit, ohne aufdringlich zu werden.
Meist treten die Verletzten gegen Sie in der Hauptverhandlung als Zeugen auf, weil sie vom Gericht geladen werden. Es macht sich sehr gut, wenn der Zeuge dann von sich aus sagt, Sie hätten sich nach dem Unfall "sehr nett um mich gekümmert und sich eingesetzt, dass ich schnell mein Geld bekomme".

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   © Alle Rechte vorbehalten.
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