Besonders lobenswert finden es die Richter, wenn sich jemand nach seiner Tat bemüht, den Schaden wieder gutzumachen bzw. einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
Sie machen also Pluspunkte, wenn Sie im Zeitpunkt der
Hauptverhandlung den durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schaden des Gegners bereits
ersetzt haben (bzw. dafür gesorgt haben, dass die Versicherung gezahlt hat), wenn Sie
sich beim Gegner entschuldigt haben, wenn Sie evtl. Verletzte im Krankenhaus besucht haben
und dergleichen mehr. Allerdings dürfen Sie auch hier Ihre Hilfsbereitschaft nicht so
weit treiben, dass Sie bei den Verletzten (die ja jede Menge Ressentiments gegen Sie
haben) eine Abwehrhaltung erzeugen. Seien Sie also hilfsbereit, ohne aufdringlich zu
werden.
Meist treten die Verletzten gegen Sie in der Hauptverhandlung als Zeugen auf, weil sie vom
Gericht geladen werden. Es macht sich sehr gut, wenn der Zeuge dann von sich aus sagt, Sie
hätten sich nach dem Unfall "sehr nett um mich gekümmert und sich eingesetzt, dass
ich schnell mein Geld bekomme".
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