Doppelte Versicherung bei Unfall auf Verkehrsübungsplatz
Ein Unfallschaden, der sich auf einem privaten Verkehrsübungsplatz ereignet, ist doppelt versichert. Zum einen tritt die bei der Benutzung des Platzes zwingend abzuschließende Tageshaftpflichtversicherung für den Schaden ein. Zum anderen hat der Geschädigte die Möglichkeit, die für das Kraftfahrzeug bestehende allgemeine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Er kann seine Ansprüche jedoch nur einmal geltend machen.
Urteil des LG Köln vom 22.12.2004
20 O 360/04
NJW-Spezial 2005, 259
NJW-RR 2005, 828