Zwar war der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs hauptsächlich für das Unglück verantwortlich. Doch musste sich der BMW-Fahrer eine erhöhte Betriebsgefahr anrechnen lassen, da er erheblich schneller als 130 km/h gefahren war. Ein besonders sorgfältiger Kraftfahrer hätte nämlich die Autobahnrichtgeschwindigkeit eingehalten, um auch unvorhergesehene Gefahrensituationen meistern zu können. Wie ein vom Gericht hinzugezogener Gutachter feststellte, hätte der Unfall hierdurch auch tatsächlich vermieden werden können.
Urteil des LG Coburg vom 15.11.2006
12 O 421/05
Pressemitteilung des LG Coburg
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