Mithaftung des Falschparkers für Rangierunfall
Ein Autofahrer blieb bei dem Versuch, aus einer von einem verkehrswidrig abgestellten Fahrzeug teilweise blockierten Grundstücksausfahrt auszufahren, an einer Begrenzungsmauer hängen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den Falschparker zum Ersatz eines Viertels des entstandenen Schadens. Dem geschädigten Autofahrer hielt der Richter vor, dass er trotz der erkennbaren Engstelle ohne Einweiser versucht hatte, aus der Ausfahrt herauszufahren.
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 21.07.2006
32 C 518/06 - 22
ZfS 2006, 616