Gefährliches Überholen einer Fahrzeugkolonne

Das Überholen einer aus drei Fahrzeugen bestehenden Kolonne durch einen Kleintransporter auf einer Bundesstraße unmittelbar hinter einer Ortschaft stellt noch kein Überholen bei unklarer Verkehrslage dar, die ein Überholen verbieten würde. Kollidiert der Kleintransporter während des Überholvorgangs mit dem mittleren der drei vor ihm fahrenden Fahrzeuge, dessen Fahrer plötzlich ausschert, so haftet der Überholende mit 30 Prozent für die entstandenen Schäden.

Urteil des OLG Rostock vom 23.02.2007
8 U 39/06
OLGR Rostock 2007, 478
ZAP EN-Nr. 542/2007

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