Mitverschulden trotz Überreaktion des Unfallgegners

Ein Lkw-Fahrer geriet innerorts kurzzeitig auf die Gegenfahrbahn. Eine entgegenkommende, noch äußerst ungeübte Pkw-Fahrerin leitete daraufhin derart abrupt eine Vollbremsung ein, dass sie ins Schleudern kam und mit dem Laster zusammenstieß. Bei einer angemessenen Reaktion wäre die Kollision vermeidbar gewesen. Gleichwohl stellte das Oberlandesgericht Koblenz ein Mitverschulden des Lkw-Fahrers von 30 Prozent fest, da durch seinen Verkehrsverstoß die Fehlreaktion der Autofahrerin erst ausgelöst wurde.

Urteil des OLG Koblenz vom 04.10.2005
12 U 1236/04
OLGR Koblenz 2006, 336

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