Abschluss des Kaufvertrages
Bei einem Kaufvertrag müssen Sie vernünftiger Weise immer damit rechnen, dass der Verkäufer grundsätzlich die Haftung für den Zustand des Fahrzeugs ausschließt. Das ist verständlich, weil der aktuelle Zustand eines Gebrauchtwagens nie genau erkennbar ist und das Haftungsrisiko für den Verkäufer unübersehbar würde, würde er seine Haftung nicht ausschließen. Wichtige Dinge sollten Sie sich im Kaufvertrag aber doch zusichern lassen. Das sind jedenfalls:
Achten Sie darauf, dass das Übergabedatum im Kaufvertrag korrekt bezeichnet ist. Ab diesem Datum nämlich laufen die Fristen für Ihre Gewährleistungsrechte. Nach 6 Monaten ist in den meisten Fällen alles vorbei und verjährt. Wenn im Kaufvertrag der Übergabezeitpunkt vordatiert wird, dann wird die Gewährleistungsfrist dadurch natürlich entsprechend verkürzt.
Ein Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kfz. schließt man am besten formularmäßig ab. Gute Formulare, die den gegenseitigen Interessen gerecht werden, gibt's im Schreibwarenhandel und beim ADAC.
| RA G. Kaßing bei Finanztip.de Keine Haftung |
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