Erzwingungshaft auch bei 5-Euro-Knöllchen

Weigert sich ein Autofahrer, eine gegen ihn rechtskräftig verhängte Geldbuße zu bezahlen, kann notfalls Erzwingungshaft angedroht und auch vollstreckt werden. Nach Auffassung des Amtsgerichts Viechtach verstößt es nicht gegen das so genannte Übermaßverbot, wenn die Erzwingungshaft bei einer nicht bezahlten Geldbuße von lediglich 5 Euro angeordnet wird (andere Auffassung Amtsgericht Lüdinghausen, 12.07.2005, AZ 10 OWi-22/05).

Beschluss des AG Viechtach vom 23.08.2007 - 3 OWi - 5095-517830-06/9
DAR 2007, 660

Verwandt: Aktuelle Bußgelder und Bepunktung
Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps