Wildunfall bei überhöhter Geschwindigkeit
Ein Autofahrer, der nachts in einem Waldgebiet bei erlaubten 70 km/h mit 80 km/h fährt und dabei mit einer Gruppe Wildschweinen kollidiert, haftet alleine für den entstandenen Schaden. Auch wenn hier kein Warnschild auf einen möglichen Wildwechsel hinwies, durfte der Autofahrer nicht mit dieser hohen Geschwindigkeit fahren, zumal er wegen ständigen Gegenverkehrs nur das Abblendlicht einschalten konnte.
Urteil des OLG Celle vom 29.04.2004
14 U 214/03
MDR 2004, 1352
OLGR Celle 2004, 414