Wohnmobile - Neues zulässiges Gesamtgewicht
Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwsichen 3,5 und 5 Tonnen gilt weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die ursprünglich bis Ende 2009 befristete Ausnahmeregelung ist auf unbestimmte Zeit verlängert worden.
Die Ausnahmeregelung erstreckt sich nur auf die zulässige Höchstgeschwindig. So gilt für die Wohnmobile auch weiterhin das LKW-Überholverbot.