Einkaufsfahrt mit "rotem Kennzeichen"
Wird ein mit einem "roten Kennzeichen" versehener Pkw nicht lediglich zu einer Probe- oder Überführungsfahrt genutzt, sondern für eine Einkaufsfahrt, verstößt der Fahrer dadurch nicht gegen das Pflichtversicherungsgesetz (Fahren ohne Versicherungsschutz).
Beschluss des OLG Hamm vom 18.12.2006
2 Ss 533/06
ZAP EN-Nr. 310/2007