Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Seit dem 1. Oktober 2005 gelten folgende Zulassungsdokumente: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gibt es nicht mehr. Statt dessen gelten für die Kfz-Zulassung die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Hintergrund der Änderung ist eine europäische Richtlinie, die eine Harmonisierung der Zulassungsdokumente für Kfz / Auto vorschreibt.

Statt "Leistung" oder "Höchstgeschwindigkeit" werden nach dieser Zulassungsbestimmung für die europäischen Länder einheitliche Codes verwendet. Erläuterungen zum Code stehen auf der Rückseite (Zulassungsdokument). Beispiel aus der 38. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung" vom 24. September 2004: "P.1" steht für Hubraum, "T" für die Höchstgeschwindigkeit und "B" für den Tag der Erstzulassung. Die Zulassungsbescheinigung Teil II hat nur Platz für den Kfz-Halter. Jedes Zulassungsdokument beinhaltet eine Vordrucknummer. Die Zulassungsbescheinigung enthält außerdem Sicherheitsmerkmale wie ein Wasserzeichen, um eine Fälschung zu erschweren.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website deinfuehrerschein.de vom TÜV Nord und selbstverständlich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Beispiel: Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise meinen Fahrzeugbrief verloren. Wie erhalte ich Ersatz? Info beim KBA

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