Teure Urlaubsversicherungen

Wer eine Reise macht, der kann nebenbei auch ein gutes Dutzend Versicherungen abschließen. Mit der Ausnahme der Auslands-Krankenversicherung sind alle speziellen Reiseversicherungen nicht notwendig und außerdem sehr teuer.

Wer den Urlaub in Deutschland verbringt, benötigt selbstverständlich keine Auslandskrankenversicherung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollten für einen Auslandsurlaub allerdings eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Es zeigt sich immer wieder, dass Ärzte im Ausland auf Bargeld bestehen.

Bei zweifachem oder längerem Auslandsaufenthalt pro Jahr ist dabei vielleicht schon die Jahrespolice günstiger. Privat Krankenversicherte sind grundsätzlich bis zu 4 Wochen bei Auslandsaufenhalten in außereuropäischen versichert. Bei längeren Reisen genügt häufig eine schriftliche Information an den Versicherer. Tipp: Bezahlen Sie Leihwagen mit Kreditkarte. Der mit Kreditkarten kombinierte Versicherungsschutz schließt in der Regel eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung ein, wenn das geliehene Fahrzeug mit der Kreditkarte bezahlt worden ist.

In manchen Fällen macht eine Reisekostenrücktrittsversicherung noch Sinn. Gezahlt wird allerdings nur, wenn Sie aus einem wichtigem Grund nicht fahren können. Unfall, Todesfall in der Familie oder eine schwere Erkrankung muss aber schon vorliegen. Die plötzliche berufliche Inanspruchnahme reicht nicht aus.

Grundsatz: Vergessen Sie alle anderen speziellen Reiseversicherungen. Versicherungen mit kurzen Vertragslaufzeiten (Reiseversicherungen) verursachen immer hohe Verwaltungskosten und sorgen damit für hohe Prämien.

Urlaubs-Reise mit dem eigenen Auto
Fast alle deutschen Autoversicherungen offerieren für kurze Auslandsreisen Vollkaskoversicherungen auf Monatsbasis. Die sehr hohen Gebühren sollte man sparen. Wer in der Heimat keine Vollkasko braucht, benötigt auch auf der Auslandsreise keinen zusätzlichen Schutz. Bei Urlaubsreisen in das Ausland sind aber andere Mapnahmen zu empfehlen.

Das Auto kann hier und dort Schaden erleiden. Wichtig ist die persönliche Entscheidung, ob grundsätzlich (im In- und Ausland) der plötzliche Wertverlust abgesichert werden soll oder dieses Risiko als ein "normales Haushaltsrisiko" angesehen wird.

Wer mit dem eigenen Auto in die Ferien fährt, sollte seine grüne Versicherungskarte dabei haben. Diesen internationalen Versicherungsnachweis erhält man auf Anfrage von seinem Versicherer. Er enthält alle wichtigen Daten zu Fahrzeug und Halter und dient bei einem Unfall als Nachweis, dass der Wagen haftpflichtversichert ist. Auf der Rückseite sind die Adressen der Verbindungsbüros vermerkt, an die sich der Unfallgegner zur Schadenregulierung wenden kann. Innerhalb der EU reicht zwar meist das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis. In vielen Mitgliedsstaaten spart man sich jedoch einigen Ärger, wenn man im Ernstfall die Karte dabei hat.

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Hat einer der am Unfall beteiligten Fahrer keine Versicherungskarte dabei, hilft auch der Zentralruf (018 02) 50 26 weiter. Mit dem Kfz-Kennzeichen wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg (Tel. 040-300330300 oder 0180 25026). Der Zentralruf hilft auch bei Unfällen mit ausländischen Verkehrsteilnehmern in Deutschland. Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Internationale Kfz-Schutzbriefe
Von Automobilverbände oder direkt von Versicherungen werden für Auslandsreisen mit dem Auto unterschiedliche Kfz-Schutzbriefe angeboten. Zum Leistungsumfang und Versicherungsschutz zählen: Übernahme von zumindest Teilen der Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung und Rücktransport des Fahrzeugs. Zu den üblichen Zusatzleistungen gehören: Übernahme der Kosten für notwendige Übernachtungen, einen Mietwagen, das Heimholen von Kindern durch eine geeignete Begleitperson und Krankenrücktransporte. Die Versicherung vermittelt bei Bedarf auch Dienstleister am Ort. Häufig geht die Rechnung direkt an die Versicherung und der Versicherungsnehmer muss sich nicht um die Erstattung kümmern.

Spezielle Reiseunfallversicherung
Gleiches gilt für die Reiseunfallversicherung. Entweder man hat eine Unfallversicherung, dann macht die spezielle und sehr teure Reiseunfallversicherung keinen Sinn oder man verzichtet auf diese Versicherung. Abgesehen davon, erfordert die kurze Laufzeit solcher Verträge einen hohen Verwaltungsaufwand bei der Versicherung und macht diese Verträge sehr teuer.

Ausnahme Auslandsreise-Krankenversicherung
Die einzige wirklich erforderliche Versicherung benötigten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in das Ausland fahren. Auch wer nur innerhalb Europas mit dem Auto oder auf anderem Wege "urlaubt", sollte den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bedenken. Sie übernimmt die Kosten für alle am Urlaubsort medizinisch notwendigen Behandlungen durch Ärzte und Krankenhäuser sowie Verband- und Heilmittel. Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen erstatten lediglich die Kosten für Arztbesuche in Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und selbst hier muss man oftmals draufzahlen, weil die gesetzlichen Krankenkassen häufig nur so viel erstatten, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Eine weitere Leistung der Auslandsreise-Krankenversicherung ist die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland. Diese Kosten erstattet die gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall.

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