Versichert sind
Haftpflichtansprüche, die durch das Führen und Bedienen eines Wassersportfahrzeuges entstehen. Versichert werden können Motorboote, Segelboote und Surfbretter. Mitversichert sind darin Führer und Bedienungspersonal des Wasserfahrzeugs. Daher kann auch eine andere berechtigte Person Ihr Wasserfahrzeug führen und dabei einen Schaden verursachen. Der Versicherungsschutz gilt, sofern der Standort des Wasserfahrzeugs im Inland liegt, weltweit.
Abgesichert ist mithin nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch jeder andere berechtigte Bootsführer, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und dies im In- und Ausland. Wassersportler sind häufig Mitglied in einem Sportverein, Wassersportverband oder können als Motorbootbesitzer ggf. über den Betreiber der Marina in einen günstigen Gruppenvertrag einsteigen.
Wonach richtet sich die Beitragshöhe?
Die Beiträge richten sich nach der Art des Wassersportfahrzeuges und nach der gewählten Deckungssumme.
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