Firmen-Rechtsschutzversicherung

Für Unternehmen und Selbständige kommt eine Firmen-Rechtsschutzversicherung in Betracht. Der Rechtsschutz erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten aus der Ausübung der selbständigen Tätigkeit.

Die Versicherungsleistung umfasst

Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete berufliche Tätigkeit, die daher im Antrag genau angegeben werden muss. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell und betrieblich (Einkauf, Buchhaltung u.a.) klar voneinander getrennt sind, ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. Der Versicherungsschutz gilt für Europa und allen außereuropäischen Randstaaten des Mittelmeeres.

Nicht versichert sind
Rechtsstreitigkeiten, die entstehen als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Fahrer von Motorfahrzeugen (Verkehrsrechtsschutz), im privaten Bereich des Versicherten und seiner Familie (Familienrechtsschutz), aus Grundstückseigentum sowie Pacht und Miete (Grundstücksrechtsschutz).

Zu den allgemeinen Risikoausschlüssen zählen zum Beispiel:

Wonach richtet sich die Beitragshöhe?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von der Anzahl aller Beschäftigten und von der Lohn-/ Gehaltssumme zum Hauptfälligkeitstermin. Der Versicherungsnehmer muss jährlich einen Meldebogen ausfüllen. Daraufhin wird die Beitragszahlung neu festgesetzt.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps