Die Versicherungsleistung umfasst
Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete berufliche Tätigkeit, die daher im Antrag genau angegeben werden muss. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, die räumlich, personell und betrieblich (Einkauf, Buchhaltung u.a.) klar voneinander getrennt sind, ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. Der Versicherungsschutz gilt für Europa und allen außereuropäischen Randstaaten des Mittelmeeres.
Nicht versichert sind
Rechtsstreitigkeiten, die entstehen als Eigentümer,
Besitzer, Halter oder Fahrer von Motorfahrzeugen (Verkehrsrechtsschutz),
im privaten Bereich des Versicherten und seiner Familie (Familienrechtsschutz),
aus Grundstückseigentum sowie Pacht und Miete (Grundstücksrechtsschutz).
Zu den allgemeinen Risikoausschlüssen zählen zum Beispiel:
Wonach richtet sich die Beitragshöhe?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von der
Anzahl aller Beschäftigten und von der Lohn-/ Gehaltssumme
zum Hauptfälligkeitstermin. Der Versicherungsnehmer muss
jährlich einen Meldebogen ausfüllen. Daraufhin wird
die Beitragszahlung neu festgesetzt.
|
|