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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung
für alle Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen
unter der für das jeweilige Jahr geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze
liegt. Der monatliche Beitrag ist abhängig vom Einkommen.
Der Arzt rechnet seine Leistungen direkt mit der Krankenkasse
ab und benötigt dazu lediglich den Kranken- oder überweisungsschein.
Privatpatienten stellt der Arzt die Kosten direkt in Rechnung. [Mehr hierzu im Artikel
Startseite der Rubrik GKV].
Die gesetzliche Krankenversicherung ist meistens günstiger als die private Krankenversicherung für Personen,
- die bei überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze
älter als 40 Jahre sind,
- die eine chronische Krankheit haben,
- oder die weitere Personen bei sich mitversichern
wollen.
Die Versicherungsleistung umfasst die Kosten
für
- ambulante Heilbehandlung
- stationäre Heilbehandlung vom diensthabenden
Arzt im Mehrbettzimmer
- zahnärztliche Heilbehandlung
- Auslandskrankenversicherung innerhalb von Europa
(nicht weltweit)
- Krankentagegeld ab der 7.Krankheitswoche
Wonach richtet sich die Beitragshöhe
Der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
bemisst sich nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. Der Beitragssatz
ist zwar einheitlich festgesetzt. Er kann aber durch Zusatzbeiträge letzlich für den einzelnen Versicherten unterschiedlich hoch sein.