Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haftpflichtansprüche, die ihre Ursache im ausschließlich selbst bewohnten Eigenheim haben, sind in der Privat-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt. Schäden aus vermieteten Grundbesitz sind nicht versichert, so dass hierfür eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen ist.

Die Vermietung einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen Versicherungsgesellschaften auch über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Bei einem Betriebsgrundstück, wird das Haftungsrisiko von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Vermietung von Wohnung oder Haus erfordert aber den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dient der Vermeidung von Haftungsrisiken, die durch das Gebäude oder Grundbesitz für Dritte entstehen können. Beispiel: Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen. Weitere Beispiele: Die Treppe ist zu glatt gebohnert oder ein Blumentopf fällt aus dem Fenster oder der Gehsteig ist ungereinigt oder bei Glatteis ungestreut. Das selbstbewohnte Eigenheim ist bereits über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Bei mehreren Wohnungen (zum Beispiel selbst genutzte Ferienwohnungen) kommt es auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an.

Die Vermietung einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen Versicherungsgesellschaften auch über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Bei einem Betriebsgrundstück, wird das Haftungsrisiko von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Die Vermietung von Wohnung oder Haus erfordert aber den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. Auch vom Gemeinschaftseigentum können Gefahren ausgehen, die von keiner anderen Versicherung gedeckt sind. Der Beitrag für eine Haushaftpflichtversicherung wird zumeist auf Basis der Jahresbruttomiete ermittelt. Es können hierfür aber auch Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten oder die gesamte Nutzfläche herangezogen werden.

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Fazit: Die Versicherungsprämien der Hausbesitzerhaftpflicht sind relativ niedrig. Ein Abschluss ist daher bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz generell zu empfehlen.

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