Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftplichtversicherung ist eine Muss-Versicherung.
Jeder Kfz-Halter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung
abzuschließen, damit
der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert
ist, auch wenn der Schädiger mittellos ist.
der Schadenersatzpflichtige durch die Ersatzleistung
nicht an den Rand des finanziellen Ruins gerät.
Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar. Zu empfehlen ist eine hohe Mindestdeckungssumme, denn ein paar Millionen Euro sind manchmal schnell erreicht. Deshalb sollte eine hohe Deckungssumme von 100 Millionen Euro gewählt werden, zumal der Beitragsunterschied nur sehr gering ist.
Versichert sind
der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des
Versicherungsunternehmens
der Halter, weil er die tatsächliche Verfügungsgewalt
über das Fahrzeug besitzt und es für eigene Rechnung
in Gebrauch hat. Der Halter ist in der Regel die Person, auf die
das Fahrzeug zugelassen worden ist.
der Eigentümer
der Fahrer
Die Versicherungsleistung umfasst
Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die Kosten eines Strafverfahrens sowie die Kosten
einer Nebenklage sind nicht abgedeckt.
Im Schadenfall
Melden Sie den Schaden beim Versicherer spätestens
innerhalb einer Woche, auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen.
Erkennen Sie einen Anspruch des Geschädigten
ohne vorherige Zustimmung des Versicherers auf keinen Fall an.
Prüfen Sie nach Festsellung der wahren Schadenshöhe, ob Sie einen geringen Schaden aus eigener Tasche zahlen wollen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach
Fahrzeugstärke (bei PKW, Lieferwagen und Krafträdern
nach Motorleistung, bei LKW nach Nutzlast)
Wohnort des Versicherungsnehmers (jede Region wird
entsprechend der Zahl und Schwere der Unfälle einer Regionalklasse
zugeordnet)
Schadenfreiheitsrabatt
Art und Verwendung des Fahrzeugs (Nutzung eines
PKW privat oder als Taxi)
berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers
(für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes
gelten besonders günstige Tarife)