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Krankenhaustagegeld-Versicherung

Der Name spricht für sich. Es gibt nur Geld bei einer stationären Heilbehandlung und nicht bei einem krankheitsbedingten Verdienstausfall. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung (kurz KHT-Versicherung) ist nicht zu empfehlen und auch keinesfalls ein Ersatz zur Krankentagegeld-Versicherung. Verwechseln Sie nicht diese beide Arten der Zusatzversicherung. Auch als Baustein in einer Krankenzusatz-Versicherung ist sie nicht sinnvoll. Erhöhen Sie lieber das Krankentagegeld.

Ein krank geschriebener Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen, unabhängig davon, ob er im Krankenhaus liegt oder krank geschrieben wurde und sich zu Hause aufhält. Es gibt keinen überzeugenden Grund, warum ein Arbeitnehmer ein separates Krankenhaustagegeld benötigt. Er hat Anspruch auf die Lohnfortzahlung und der einzige finanzielle Zusatzaufwand besteht ggf. in der Zuzahlung für den stationären Aufenthalt. Dafür ist aber ein anderer Baustein in der Krankenzusatzversicherung besser geeignet.

Leistungen der Krankenhaustagegeld

Bei einer lang andauernden Erkrankung mit ambulanter Behandlung erfolgt keine Leistung. Gesetzliche Grundlage: Nach § 192 Abs. 4 VVG ist der Versicherer bei der Krankenhaustagegeldversicherung verpflichtet, bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld zu leisten.

Das Tagegeld wird von der Versicherungsgesellschaft gezahlt, wenn die Bescheinigung des Krankenhauses über die Dauer der Behandlung im Krankenhaus dem Versicherer vorliegt. Ein Kostennachweis für medizinische Leistungen ist nicht erforderlich, weil ein Festbetrag (versicherter Tagessatz) zu leisten ist. Die Höhe des Tagessatzes ist auch einkommensunabhängig. Der erste Tag und der letzte Tag der stationären Behandlung gelten jeweils als ein Tag.

Die Höhe des Beitrages zur KHT-Versicherung ist neben den üblichen Kriterien (Leistungsumfang, Alter, Beruf und Gesundheitszustand) auch abhängig von der Einbindung in die allgemeine Krankenzusatzversicherung. Eine weitere Krankenhaustagegeldversicherung darf nur mit Einwilligung des Versicherers abgeschlossen werden.

Geld für Krankenhausaufenthalt

Die Krankenhaustagegeldversicherung kommt ggf. in Betracht für Personen, die bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzliche Ausgaben haben. Hierzu gehören Kosten für die Versorgung des Haushalts oder zur Betreuung der Kinder. Auch wenn der Arbeitgeber 50% des Beitrags zahlt, ist diese Versicherung grundsätzlich aber überflüssig. Besser ist die Vereinbarung eines höheren Krankentagegeldes. Die folgende Aussage darf daher erlaubt sein: "Geld verdienen durch einen Krankenhausaufenthalt bedeutet falsches Finanz- und Risikoschutzmanagement".

Die Krankenhaustagegeld kann entweder im Rahmen der privaten Unfallversicherung oder gemeinsam mit einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierdurch entstehen unterschiedliche Leistungen:

  1. Leistungen bei der privaten Unfallversicherung: für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall im Krankenhaus verbringen müssen, erhalten Sie einen fest vereinbarten Betrag als Krankenhaustagegeld, dessen Höhe Sie (bei Vertragsabschluss) selbst bestimmen. Die Kosten der Krankenhausbehandlung zahlt Ihre Krankenversicherung.
  2. Leistungen bei der privaten Krankenversicherung: für jeden Tag, den Sie (egal aus welchem Grund) stationär behandelt werden, erhalten Sie einen fest vereinbarten Betrag als Krankenhaustagegeld, dessen Höhe Sie ebenfalls selbst bestimmen.
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