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KrankenHaus-Zusatzversicherung

Eine Abfrage der Versicherungsprämien für eine Krankenhaus-Zusatzversicherung kommt in Betracht für gesetzlich Versicherte, die auf den Komfort und ausgewählte Leistungen der privaten Krankenversicherung bei einer stationären Behandlung nicht verzichten möchten. Man spricht daher auch von einer stationären Zusatzversicherung. Die "Krankenhauszusatz" kann mithin als eine Art "kleine Luxusversicherung" angesehen werden.

Eine derartige Zusatzversicherung deckt zusätzliche Kosten für die Privatbehandlung durch den Arzt, der Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer und damit von Wahlleistungen im Krankenhaus ab. Im Krankheitsfall kann sich der Versicherte wie eine privat versicherte Person behandeln lassen. Von Vorteil kann ggf. auch die freie Klinikwahl sein. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten des Abschlusses der "Krankenhaus-Zusatzversicherung:

Der Beitrag für die "Krankenhauszusatz" ist abhängig vom Eintrittsalter des Versicherten, dem Gesundheitszustand und den vereinbarten Leistungen. Der Leistungsumfang einer angebotenen "Krankenhauszusatz" sollte genau geprüft werden. So ist teilweise eine Deckelung (Cap) bei der Kostenerstattung einer Chefarztbehandlung vorgeschrieben. Die Verträge sehen auch eine Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer innerhalb der ersten drei Jahre vor. Bei einer starker Kostenbeanspruchung wird der Versicherer hiervon ggf. auch Gebrauch machen.

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