Wie und wann kündigt man Versicherungen?

Die Bundesbürger sind Versicherungsnehmer von vielen Millionen Versicherungsverträgen, die sie nicht benötigen. Ein Teil dieser Verträge ist überflüssigerweise abgeschlossen worden. Ein anderer Teil ist aufgrund veränderter Lebensumstände nicht mehr erforderlich. Nur wenige Versicherungsnehmer betreiben ein privates Versicherungsmanagement. Dabei ist der Anfang so einfach: Bestandsaufnahme der Verträge mit anschließender Prüfung.

Inventur machen - Bestandsaufnahme zum Versicherungsschutz
Hierfür ist zunächst ein Bestandverzeichnis über die abgeschlossenen Versicherungen in der Familie aufzustellen. Anschließend ist zu prüfen, welche Verträge erforderlich, sinnvoll oder überflüssig sind. Die Einteilung in die 3 Kategorien Erforderlich, Sinnvoll, Überflüssig hat sich in der Praxis bewährt.

Bei der Bestandsaufnahme bereits bestehender Versicherungen wird in vielen Fällen das Ergebnis lauten: Überflüssig oder Sinnvoll. Bei "Sinnvoll" sind die Gesamtumstände abzuwägen und eine Entscheidung über den Fortbestand des Vertrages zu treffen, wobei die Kündigungsmöglichkeiten auch entscheidungsbeeinflussend sind.

Überflüssige Versicherungen sind zu kündigen. Hier geht es nur noch darum, möglichst schnell aus dem Vertrag herauszukommen. Teure Versicherungen, die erforderlich sind oder deren Fortführung als sinnvoll angesehen werden, können in manchen Fällen durch preiswertere Versicherungen ersetzt werden. In anderen Fällen (z.B. private Krankenversicherung) ist ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft nicht zu empfehlen.

Eine mögliche Konsequenz eines privaten Versicherungsmanagements kann auch der erforderliche Abschluss einer zusätzlichen Versicherung oder einer Höherversicherung sein, wenn Deckungslücken zu schließen sind.

Unterscheidung nach Versicherungsarten

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Kündigung von alten Versicherungsverträgen
Manche Versicherungsvertrage laufen bereits Jahrzehnte. Ein Blick in alte Versicherungsverträge kann helfen, aus einen Vertrag schneller herauszukommen. So können Verträge, die nach dem 1. Januar 1991 geschlossen wurden, leichter gekündigt werden. Per Gesetz wird dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss, die eigene Unterschrift zu widerrufen.

Hinweis: Damit die Kunden nach geleisteter Unterschrift nicht mehr abspringen, werden sie von den Vermittlern mit dem Argument der Sicherheit beim sofortigen Versicherungsschutzes konfrontiert.

Langfristige Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren können erstmals nach 3 Jahren, danach jährlich gekündigt werden. Die Versicherer versuchen den Kunden langfristig zu binden. Bestehen Sie auf kürzere Verträge. Sie sind dann flexibler. Manchmal ködern Versicherungen die Kunden dann mit Rabatten bei längeren Laufzeiten.

Bei Prämienerhöhungen von mehr als 5% des letzten Beitrages oder mehr als 25% des Erstbeitrags kann ebenfalls der Versicherungsvertrag gekündigt werden. Ausgenommen sind hiervon die vereinbarten dynamischen Anpassungen. Dynamische Anpassungen sollten Sie ohnehin nie wählen. Bewahren Sie sich die Entscheidungsfreiheit für die Zukunft und legen Sie nicht bereits heute die Erhöhungen für morgen fest. Tipp: Prüfen Sie lieber bei Prämienerhöhungen, ob Sie 1.) die Versicherung (im bisherigen Umfang) überhaupt noch benötigen oder 2.) nicht zu einem günstigeren Versicherer wechseln wollen.

Vorformulierte Vertragsdauer
Versicherungsverträge sind häufig auf 10 Jahre abgeschlossen. Mit teuren Folgen für Versicherte, die diese Versicherungen nicht benötigen. Aus Formularverträgen kann man ggf. leichter aussteigen. Beispiel: Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf und dem Rückzieher der ARAG vor dem Bundesgerichtshof war und ist es möglich, Versicherungsverträge mit Jahresfrist zu kündigen, wenn im Formular die "Vertragsdauer 10 Jahre" vorgedruckt ist. Bei handschriftlichem Eintrag der 10-Jahres-Bindung ist eine derartige Kündigung nicht möglich.

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