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Wahl der Versicherungssumme in der Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist in erster Linie ein Sparvertrag und dient erst in zweiter Linie der Risikoabdeckung. Aus diesem Grund wird häufig eine Versicherungssumme gewählt, die für den Todesfall keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Die vereinbarte Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Ablauftermin erlebt oder wenn sie vor diesem Termin stirbt.
Die Kapitallebensversicherung stellt trotz der mittlerweile zumindest teilweisen Besteuerung der Erträge immer noch eine wichtige Säule unserer Altersversorgung dar. Wegen der hohen Summen ist es aber besonders wichtig, eine leistungsstarke Versicherungsgesellschaft und den richtigen Tarif zu wählen. Nicht selten ist dabei die Aufteilung in eine reine Risikoabsicherung und einen Sparvertrag (bzw.Rentenversicherung) die bessere Wahl.
Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall von zwei Personen
Die Versicherungsleistung, d.h. die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt, wenn beide versicherten Personen den im Versicherungsschein genannten Ablauftermin erleben oder wenn eine der versicherten Personen vor diesem Termin stirbt. Auch bei gleichzeitigem Tod beider versicherten Personen wird die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal fällig.
Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Termfixversicherung)
Die Versicherungsleistung, d.h. die Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme erfolgt zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauftermin, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Die Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Die Versicherungsleistung umfasst
im Todesfall die Zahlung an die im Vertrag genannte begünstigte Person; im Erlebensfall werden die Versicherungssumme und die erzielten Überschüsse an den Versicherungsnehmer gezahlt. Der Artikel Überschüsse in der Kapitallebensversicherung erläutert die wesentlichen Aspekte der Überschusssysteme in der Lebensversicherung. Es kommen folgende Auszahlungen in Frage:
- Kapital-Auszahlung bei Ablauf der Versicherung zzgl. laufender Überschussanteile und Schlussgewinnanteil
- Kapitalauszahlung bei Tod der versicherten Person zzgl. laufender Überschussanteile
- Teilauszahlungen von der Versicherungssumme (fester Prozentsatz) soweit vereinbart
Wovon hängt der Beitrag für die Versicherungspolice ab?
Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme und der Laufzeit. Er ist zudem abhängig vom Alter, Gesundheitszustand und Beruf. Für eine Risikoabsicherung sollte grundsätzlich der Abschluss einer reinen Risikolebensversicherung vorgezogen werden. Da sich die erforderliche Versicherungssumme mit steigendem Alter eher reduziert, empfiehlt es sich, bei einer Risikoabdeckung eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme in Erwägung zu ziehen.